Bezahlte Freistellung für ehrenamtliches Engagement (Jugendarbeit)
Das Land M-V gewährt ehrenamtlich tätigen Personen ab 16 Jahren in den Aufgaben der §§ 2 bis 5 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes M-V für die pädagogische Leitung oder Begleitung von Ferienlagern, Jugendfreizeiten, internationalen Jugendbegegnungen und Kinderbetreuung bei Familienfreizeiten sowie für Seminare der Jugendbildung und für Aus- und Fortbildungslehrgänge (Gruppenleiterschulungen) auf Antrag bezahlte Freistellungen (max. fünf Werktage) pro Kalenderjahr. Die Freistellung Ehrenamtlicher ist in Mecklenburg-Vorpommern geregelt gem. § 8 Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 7. Juli 1997 und Freistellungsverordnung vom 27. Januar 1998.
Hinweis: Eine Kopie des Freistellungsantrages der Mitarbeiter/in ist dem Antrag auf Arbeitsentgelterstattung beizulegen.
Ansprechpartnerin:
Martina Stumpf
Telefon: 0395 380-59639
Telefax: 0395 3805979639
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Landesamt für Gesundheit und Soziales
An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg
Download: Antrag auf Freistellung
Download: Antrag auf Arbeitsentgelterstattung